Kinderbetreuung: Eltern sollten auf eine Entfernung von Zecken bestehen
9.08.10Eltern sollten in ihrer Betreuungseinrichtung, bei der Kindertagespflege oder bei Ausflügen auf eine schnelle Entfernung durch die Aufsichtspersonen bestehen. Es gibt keinen Grund eine sichtbare Zecke nicht zu entfernen, auch keinen juristischen.
Eltern sollten in ihrer Betreuungseinrichtung, bei der Kindertagespflege oder bei Ausflügen auf eine schnelle Entfernung durch die Aufsichtspersonen bestehen. Es gibt keinen Grund eine sichtbare Zecke nicht zu entfernen, auch keinen juristischen.
Gerne wird als Argument aufgeführt, dass eine Zecke nur von einem Arzt entfernt werden darf, das ist falsch. Um eine Infektion zu verhindern, liegt es in der Verantwortung der Eltern und der betreuenden Personen eine Zecke sofort zu entfernen oder sofort entfernen zu lassen – sofort, heißt gleich und nicht erst eine Stunde später. Zur sofortigen Zeckenentfernung gibt es keine Alternative.
Vorneweg: Es gibt kein Urteil. In den juristischen Datenbanken gibt es kein Urteil, deren Streitfrage eine »Zeckenentfernung« war. »Um überflüssige Diskussionen für beide Seiten zu vermeiden«, so die Frankfurter Rechtsanwältin Angelika Lindner, »sollten Eltern ihr Einverständnis für eine sachgerechte Zeckenentfernung im Vorfeld abgeben.« Nach dem Sozialgesetzbuch haften weder Träger noch Erzieher für Personenschäden. Eine Haftung kommt ausschließlich bei Vorsatz in Betracht, darunter kann die sachgerechte Zeckenentfernung kaum fallen. Wissenschaftlich gesichert ist, dass die Gefahr einer Infektion nicht durch das Entfernen, sondern durch das Belassen einer Zecke entsteht.
Der Jurist und Professor Simon Hundmeyer sieht in der Sorge um die Gesundheit des anvertrauten Kindes, sogar eine Nebenpflicht aus dem Betreuungsverhältnis. Vielleicht hilft hier auch eine Feststellung des Bundesgerichtshofs zur Aufsichtspflicht, die ein Eingreifen bei einer Gesundheitsgefährdung des Kindes verlangt: »Entscheidend ist was verständige Eltern, Fachkräfte oder Tagespflegepersonen nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ihr Kind oder des Kindes selbst zu verhindern«. Eine Zecke zu entfernen ist mehr als vernünftig und mit dem notwendigen Verstand, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, sind wir alle ausgestattet.
Eine Muster-Einverständniserklärung findet sich im kostenfreien Kursmodul “Zecken” der Online-Lernplattform von www.18Sekunden.de.
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