AED Ausbildung ab 2011 verpflichtend
2.05.10Ab dem kommenden Jahr ist die Ausbildung in der Frühdefibrillation (AED) nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGG/GUV-G 948) verbindlich in die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfer zu integrieren.
Damit kommen die Berufsgenossenschaften einer Forderung nach, die unser Ausbildungsteam bereits vor vier Jahren gestellt hat. Noch nicht geklärt ist die Kostenübernahme für die ausbildenden Stellen, sowie die rechtliche Wertung einer solchen Ausbildung nach der Medizinprodukte Betreiberverordnung.
Des Weiteren bleibt abzuwarten welchen Stellenwert die Frühdefibrillation, insbesondere die Public Access Defibrillation (PAD) in den, Ende diesen Jahres neu veröffentlichten, internationalen und nationalen Empfehlungen zur Reanimation erhalten wird. Mehrere Studien sehen in der massenhaften Bereithaltung von AEDs, ohne entsprechende Gefährdungsanalyse, keinen nennenswerten Vorteil.
http://www.medual.de/rss/